Willkommen beim ASV Ludweiler
 


Weiherordnung

  1. Der Angelbetrieb ist in folgender Zeit gestattet:
              1. April bis 30. September 05:00-22:30 Uhr
              1. Oktober bis 31. März 07:00-19:00 Uhr
  2. Erlaubt ist 1 Liter Futter mit allen Beimischungen. Futterreste dürfen nicht in den Weiher geworfen, sondern müssen mitgenommen und anderweitig entsorgt werden. Verstöße werden mit Entzug der Tageskarte, sowie Weiherverbot geahndet.
  3. Das Blinkern ist verboten
  4. Das Hältern von Fischen in Setzkeschern ist erlaubt, sofern der Setzkescher eine Mindestlänge von 3,50 Meter und einen Durchmesser von 0,50 Metern aufweist
  5. Das Zurücksetzen eines Fisches, der das gesetzliche Mindestmaß erreicht hat und nicht der Artenschonzeit unterliegt, ist verboten!
  6. 6. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaße (s.§2 LFO) sowie folgendes Fanglimit ist einzuhalten:
              3 Großfische (Forelle, Schleie oder Barsch)
                                  1 Stör
              1 Karpfen
              1 Zander
              10 Rotaugen
              1 Aal
  7. Mehrere Angler dürfen ihre Beute nicht in einem gemeinsamen Behälter halten
  8. Das Ausnehmen der Fische auf dem Vereinsgelände ist untersagt
  9. Das Angeln im Schongebiet und von der Brücke aus ist verboten
  10. Das Parken entlang der Leitplanken ist den Anglern untersagt. Insbesondere in den frühen Morgenstunden ist bzgl. Der Lärmbelästigung rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Anliegern geboten
    Ein Parkplatz für unsere Angler ist vorhanden und ausgeschildert
  11. Die Weisungen der Gewässeraufsicht sind zu folgen
  12. Angeln ohne Erlaubnisschein und Fischfrevel werden zur Anzeige gebracht
  13. Jeder Angler muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Nach §28 des saarländischen Fischereigesetztes ist Inhabern des Jugendfischereischeines nur die Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers gestattet
  14. Es darf nur mit einem einfachem Haken gefischt werden
  15. Elektronische Hilfsmittel zum Orten von Fischen wie Echolot oder ähnliches sind verboten